Für Arbeitgeber
Förderung nach dem Teilhabechancengesetz
„Teilhabechancengesetz“ heißt das Zauberwort, das Betrieben und Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten bietet und langzeitarbeitslosen Mannheimerinnen und Mannheimern dabei hilft, auf dem regulären Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen. Zum 1. Januar 2019 wurde es im Bundestag verabschiedet; seither wird es in Mannheim umgesetzt. Arbeitgeber können einen mehrjährigen Lohnkostenzuschuss – in den ersten beiden Jahren bis zu 100 Prozent – erhalten. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt das Jobcenter ebenfalls. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. Vom Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II, § 16i SGB II) profitieren kann, wer mehrere Jahre erwerbslos ist und langjährig im SGB II-Leistungsbezug gestanden hat. Interessierte Arbeitgeber und Kunden können sich gerne unter der Hotline 0621 17238-779 beim Projektteam „MitArbeit“ melden.
Eingliederungszuschuss
Sie sind Arbeitgeber und haben eine offene Stelle? Falls Sie eine arbeitsuchend gemeldete Person in Ihrem Unternehmen einstellen, kann das Jobcenter Mannheim Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Eingliederungszuschuss unterstützen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die von Ihnen ausgewählte Bewerberin bzw. der von Ihnen ausgewählte Bewerber einen über den üblichen Rahmen hinausgehenden Einarbeitungs- und Unterstützungsbedarf hat. Das Jobcenter kann dann einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Ziel ist eine erfolgreiche und nachhaltige berufliche Integration Ihrer neuen Mitarbeiterin bzw. Ihres neuen Mitarbeiters in Ihr Unternehmen. Fragen beantworten Ihnen gerne die Arbeitsvermittler/innen einer unserer JobBörsen.
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