Job sofort – Ihr Weg zur Arbeit

Das Jobcenter Mannheimhat die Aufgabe, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen zu bringen. Kundinnen und Kunden erhalten bei uns passgenaue Vermittlungsangebote, auch direkt im Quartier: Die zehn dezentralen JobBörsen stehen allen Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern offen! Sie sind arbeitsuchend? Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen berufliche Perspektiven, unterstützen Sie im Bewerbungsverfahren und vermitteln Sie in Arbeit. Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder direkt an die Arbeitsvermittler der JobBörse Ihres Stadtteils.

Qualifizierungsangebote

Qualifizierungsangebote

Ziel des Jobcenters Mannheim ist es, erwerbsfähige leistungsberechtigte Mannheimerinnen und Mannheimer zur Aufnahme einer Beschäftigung zu ermutigen und zu befähigen. Sei es für junge Menschen, die ihren Hauptschulabschluss nachholen möchten oder berufliche Orientierung benötigen, für junge Mütter in schwierigen Lebenslagen oder für Alleinerziehende mit besonderen Belastungen, für Menschen mit Sprachbarrieren oder gesundheitlichen Einschränkungen – das Jobcenter Mannheim fördert und qualifiziert bedarfsgerecht, passgenau und individuell. Dank unseres Modells der „Hilfe aus einer Hand“ sind die persönlichen Ansprechpartner/innen des Jobcenters Mannheim nah dran an ihren Kundinnen und Kunden und erarbeiten mit ihnen Strategien, um Wege in den Beruf (zurück) zu finden.

Angebote für Langzeitarbeitslose

Angebote für Langzeitarbeitslose

„Teilhabechancengesetz“ heißt das Zauberwort, das Betrieben und Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten bietet und langzeitarbeitslosen Mannheimerinnen und Mannheimern dabei hilft, auf dem regulären Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen. Zum 1. Januar 2019 wurde es im Bundestag verabschiedet; seither wird es in Mannheim umgesetzt. Über 200 Mannheimerinnen und Mannheimer haben in den ersten 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Hilfe des Bundesprogramms den Weg in einen geregelten Arbeitsalltag geschafft, sind unabhängig von den Leistungen des Jobcenters und können ihr Leben neu gestalten. Vom Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II, § 16i SGB II) profitieren kann, wer mehrere Jahre erwerbslos ist und langjährig im SGB II-Leistungsbezug gestanden hat. Interessierte Kund/innen können sich gerne unter der Hotline 0621 17238 436 beim Projektteam „MitArbeit“ melden oder direkt bei Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner/in.

Bildungs- und Teilhabepaket

Welche Leistungen gibt es?

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf (Zuständigkeit liegt bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Mannheim)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Gemeinsames Mittagessen in Schule oder Tageseinrichtung (kein Hortessen)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Voraussetzungen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.

Berechtigt ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.

Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Leistungen auf Bildung und Teilhabe können Sie bei der Gemeinsamen Anlaufstelle von Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter beantragen.

Alle wichtigen Informationen und Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Stadt Mannheim unter:
https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-und-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket

Telefonisch erreichbar unter:

0621 17238 – 500

Montag bis Freitag von 9-12 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13-15 Uhr

Weitere Informationen

Formulare, Anträge und Videos.

Informationen für Selbständige


Neuregelung der Grundsicherung

Zu unserem Info-Video.

 

So erreichen Sie uns!

Zusatzerklärung zu
Einkommen und Vermögen

Einkommen und Vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab, dass Einkommen alles das ist, was eine Person in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was eine Person bei der Antragstellung bereits hat.

Bitte teilen Sie dem Jobcenter bei der Antragsstellung alle Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit und fügen Sie, wenn möglich, entsprechende Nachweise bei.

Neben dem Einkommen ist auch das Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen.

IHRE UNTERLAGEN ABGEBEN

IHRE POST AN UNS: DIREKT UND UNKOMPLIZIERT.

Während der Corona-Phase ist das Jobcenter für Publikum geschlossen. Wenn Sie Unterlagen abgeben möchten, nutzen Sie bitte die Briefkästen im Außenbereich des Jobcenters Mannheim: Ifflandstraße 2-6, direkt neben dem Nationaltheater.